Servicecenter

Gemeinsames Servicecenter RVW / SVZ

Bosestraße 33
08056 Zwickau

Telefon
0375 213384
Niederlassung Pleißa

Eichelbergstraße 10
09212 Limbach-Oberfrohna

Öffnungszeiten

Für Fragen und Abo Anträge. Tickets werden hier nicht verkauft!

Ticketverkauf Pleißa - Schulshop Göpfert

Helenenstraße 38
09212 Limbach-Oberfrohna

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 11:00 Uhr
Sonntag: Geschlossen

An wen wende ich mich, wenn ich eine Frage zum Fahrplan oder zu den Tarifen habe?

Bitte wenden sie sich an das gemeinsame Servicecenter der SVZ und RVW, Tel.-Nr. 0375 213384 oder an die Service-Nr. des VMS: 0371 4000888.

Darf ich in Zwickau den Tarif „kleiner Stadtverkehr“ verwenden?

Gilt nicht in Zwickau.

Darf ich Tiere (Hunde, Katzen etc.) mitnehmen?

Hunde dürfen nur unter Aufsicht einer geeigneten Person befördert werden, sind an einer kurz gehaltenen Leine zu führen und müssen einen Beißkorb tragen, sofern sie nicht in geeigneten Behältern mitgenommen werden. Für Hunde außerhalb von Behältnissen ist pro Tier ein Einzelfahrschein oder eine Tageskarte zum Ermäßigtentarif zu entwerten. Für Inhaber einer Abo-Monatskarte zum Normaltarif bzw. 9-Uhr-Monatskarte ist die Mitnahme eines Hundes kostenfrei.

Sind die Abo-Monatskarten übertragbar?

Die Abo-Monatskarten zum Normaltarif sind übertragbar, können jedoch auf Antrag gesperrt werden. In diesem Fall ist die Abo-Monatskarte personengebunden.

Sind die Monatskarten übertragbar?

Monatskarten zum Normaltarif sind übertragbar.

Kann ich das Fahrrad mitnehmen?

Die Mitnahme von Fahrrädern wird gestattet, wenn die Voraussetzungen dazu gegeben sind (die dafür vorgesehenen Stellflächen frei sind, keine Behinderung beim Haltestellenaufenthalt, keine Behinderung von Fahrgästen) und ist für Nutzer der VMS-Tarife kostenfrei. Rollstühle und Kinderwagen haben aber in jedem Fall Vorrang vor der Mitnahme von Fahrrädern.

AUSNAHME: In der Linie 526 ist eine Fahrradmitnahme nicht gestattet, der Grund dafür ist die Autobahnnutzung.