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Tarifanpassung ab 01. April 2024

21.03.2024

Übergangsregelung für bereits erworbene Fahrausweise:

  • Fahrausweise zum alten Preis späteste Entwertung
  • Einzelfahrausweise 30. April 2024
  • Tageskarten 30. April 2024
  • Abschnitte der 4-Fahrten-Karte 30. Juni 2024
  • Monatskarte ** 31. März 2024**

Hinweis: Über HandyTicket-Systeme erworbene 4-Fahrten-Karten und 10er-Tageskarten gelten unabhängig von einer Tarifänderung zeitlich unbefristet bis zum Kauf des letzten Abschnittes.

Nicht genutzte Fahrausweise zum alten Preis können nach Ablauf der Übergangsregelungen bis 31. Dezember 2024 getauscht werden - bei dem Verkehrsunternehmen, bei welchem der Kauf erfolgte - gegen Fahrausweise der neuen Tarifperiode bei Ausgleich des Differenzbetrages (muss nicht das gleiche Produkt sein) - bei 4-Fahrten-Karten darf keine Entwertung vorgenommen worden sein - das entrichtete Entgelt wird auf die neuen Fahrausweise angerechnet - eine Rückerstattung ist ausgeschlossen

Die Pressemitteilung des ZVMS:

Es ist unumgänglich: Die Verkehrsunternehmen im VMS müssen die Fahrpreise erhöhen. Das hat die Verbandsversammlung am 24. November 2023 beschlossen.

Demnach steigen die Fahrpreise im VMS-Sortiment ab 1. April 2024 um durchschnittlich 7,4 Prozent. Damit wird ein Teil der gestiegenen Kosten an die Fahrgäste weitergegeben. Alternative wäre das Kürzen oder gar komplette Streichen von Verbindungen.

Seit der vergangenen Tarifänderung vom April 2023 hat die Dynamik der Kostensteigerungen bei den Verkehrsunternehmen weiterhin zugenommen. Vor allem die Personalkosten sind stark gestiegen, sie liegen je nach Unternehmen zwischen 10,5 und 22 Prozent. Aktuelle Forderungen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer betragen bis 50 Prozent. Auch die Kostenentwicklungen für Energie, Material und Dienstleistungen zeigen massive Steigerungen im oben beschriebenen Zeitraum auf. Die Ursache dafür sind auslaufende Langfristverträge für Fahrstrom, wegfallende staatliche Preisbremsen, Erhöhung der CO2-Bepreisung und Preissteigerungen im Dienstleistungssektor.

Um weiterhin zuverlässige und attraktive Verbindungen im gesamten Freistaat anbieten zu können, erfolgen die Anpassungen in enger Abstimmung mit anderen sächsischen Verbünden.

Der Preis für das Deutschlandticket ist von den Anpassungen aktuell nicht berührt, sodass ein Großteil unserer Fahrgäste von dieser Preisveränderung nicht betroffen sein wird. Durch dessen Einführung zum 1. Mai 2023 als Abonnement zum Preis von 49 Euro/Monat entstehen den Verkehrsunternehmen im VMS monatlich Mindereinnahmen. Um diese auszugleichen, wurde in Sachsen die Deutschlandticket-Finanzierungsverordnung 2023 (DTFinVO 2023) erlassen. Für 2024 ist eine deutschlandweit zur Anwendung zu bringende Musterrichtlinie zum Ausgleich der aus dem Deutschlandticket resultierenden Mindereinnahmen gerade veröffentlicht worden. Aufgrund der Kurzfristigkeit lagen bisher keinerlei Informationen zu deren Umsetzung vor, so dass mit der Tarifanpassung zum 1. April 2024 die bisherige Struktur und die aktuelle Produktpalette des VMS-Tarifes beibehalten wird. Es erfolgt lediglich eine Fortschreibung der Preise.

Eckdaten der Änderungen:

· Die Einzelfahrt für eine Tarifzone kostet mit 3 Euro künftig 30 Cent mehr (+11 Prozent).

· Unverändert bleiben die Preise für „JungeLeuteTicket“, „AzubiTicket“ und „BildungsTicket“.

Alle Tarifprodukte betrachtet, steigen die Preise damit um durchschnittlich 7,4 Prozent.

Pressemitteilung hier nachlesen

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